10. Mai 2020

Jens Lutz Hestermann: Gold in der Steuererklärung

Goldbarren und -münzen werfen weder Zinsen noch Dividenden ab. Deshalb fällt keine Einkommensteuer an. Das bedeutet aber auch, dass Sie keine Werbungskosten geltend machen können. Wenn Sie das Gold vor dem Verkauf länger als ein Jahr in Ihrem Besitz hatten, sind auch die Gewinne steuerfrei.

Ist goldverkauf steuerpflichtig? 

Gewinne, die beim Verkauf von physischem Silber anfallen gelten wie der Goldverkauf als privates Veräußerungsgeschäft, egal ob es sich um Münzen, Barren oder Altsilber handelt. Innerhalb einer Haltefrist von einem Jahr gilt die Einkommensteuer nach dem persönlichen Steuersatz ab einer Freigrenze von 600 Euro

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